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   VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/2017   

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VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/2017 (https://dejure.org/2017,63265)
VK Rheinland, Entscheidung vom 01.12.2017 - VK D-11/2017 (https://dejure.org/2017,63265)
VK Rheinland, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - VK D-11/2017 (https://dejure.org/2017,63265)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Zuwendungen öffentliche Aufträge?

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  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist daher funktional zu verstehen, nationale Handlungsformen und Tätigkeiten sind für die Einordnung als öffentlicher Auftrag unerheblich (EuGH vom 18.11.1999, C 107/98 "Teekar; EuGH vom 18.12.2007 C 220/06 "Asociaciön Profesionel").

    Hat der Empfänger keine Möglichkeit, sich einseitig von den Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu lösen, spricht dies für das Vorliegen eines Verwaltungsaktes (EuGH vom 18.12.2007, C 220/06).

    Eine synallagmatische Verknüpfung der Leistungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers ist nicht erforderlich, es reicht aus, dass die eine Leistung den Rechtsgrund für die andere Leistung darstellt (EuGH vom 18.12.2007 C 220/06 "Asociaciön Profesnionel", im Ergebnis so auch OLG Düsseldorf vom 22.9.2004, VIIVerg 44/04).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist daher funktional zu verstehen, nationale Handlungsformen und Tätigkeiten sind für die Einordnung als öffentlicher Auftrag unerheblich (EuGH vom 18.11.1999, C 107/98 "Teekar; EuGH vom 18.12.2007 C 220/06 "Asociaciön Profesionel").
  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Unerheblich ist, ob das Unternehmen nicht vorrangig Gewinnerzielungsabsichten verfolgt, nicht unternehmerisch strukturiert und nicht ständig am Markt tätig ist (EuGH vom 13.6.2013, C 386/11 "Piepenbrock", EuGH vom 6.10.2015 C203/14 "Cunsorci Sanitari del Maresme").
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Auch der Begriff der Entgeltlichkeit ist weit auszulegen und umfasst jede geldwerte Gegenleistung, die nicht einmal vom Auftraggeber selbst kommen muss, sondern auch von Dritten geleistet werden kann (EuGH vom 18.11.2004 C 126/03 "Stadt München"; BGH vom 1.2.2005 X ZB 27/04 "Altpapierverwertung; OLG Düsseldorf vom 5.5.2004 VII-Verg 78/03).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Die gemeinschaftsrechtliche Auslegung des § 103 GWB gebietet im Interesse des effet utile eine weite Auslegung (EuGH vom 12.7.2001, C 399/98 "Teatro alla Bicocca").
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Die rechtliche Qualifizierung einer Vereinbarung fällt daher in den Bereich des Gemeinschaftsrechts, die Qualifizierung nach nationalem Recht ist dabei nicht maßgeblich (EuGH vom 18.1.2007, C 220/05 "Stadt Roanne").
  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Entgeltlichkeit liegt auch vor, wenn sich die vorgesehene Leistung auf einen Kostenersatz beschränkt, Gewinnerzielungsabsicht des Auftragnehmers ist keine Voraussetzung (EuGH vom 19.12.2012, C 159/11 "Lecce").
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Die Auslegung des § 103 GWB muss aufgrund der untrennbaren Verbindung mit den europäischen Richtlinien nach dem Gebot der autonomen und einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts erfolgen (EuGH vom 27.2.2003, C 373/00 "Adolf Truley").
  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Auch der Begriff der Entgeltlichkeit ist weit auszulegen und umfasst jede geldwerte Gegenleistung, die nicht einmal vom Auftraggeber selbst kommen muss, sondern auch von Dritten geleistet werden kann (EuGH vom 18.11.2004 C 126/03 "Stadt München"; BGH vom 1.2.2005 X ZB 27/04 "Altpapierverwertung; OLG Düsseldorf vom 5.5.2004 VII-Verg 78/03).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2007 - Verg 30/07

    Verkauf von Grundstücken mit Bauverpflichtung: Vergaberecht anzuwenden

    Auszug aus VK Rheinland, 01.12.2017 - VK D-11/17
    Ob er von den Vertragspartnern zutreffend genutzt wird, ist hingegen unerheblich (EuGH vom 8.5.2013, C 197/11 und 203/11 "Eric Libert", OLG Düsseldorf vom 12.12.2007, VII-Verg 30/07 "Wuppertal-Vohwinkel").
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03

    Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune;

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